Maßschneidern der Dienstleistung
Das Resultat unserer Arbeit für Sie wird in der Regel ein mehr oder weniger umfangreiches Machwerk aus Papier sein. Was an Arbeit dahinter steht, wissen wir, kann manchmal schwer nachzuvollziehen sein.
Wir können Ihnen nur anbieten, unsere Beratungsleistung und den zugehörigen Aufwand in vorvertraglichen Gesprächen ausführlich zu erläutern und auch mit Ihrer Mithilfe zu erörtern, aus welchen sinnvollen Bestandteilen unser Leistungsbündel für Sie geschnürt sein soll.
Ausschöpfen des Beratungspotenzials
Hinter jeder Unternehmung steckt ein Unternehmer, jeder Betrieb verfügt über eigene Stärken und Schwächen sowohl nach innen als nach außen. Diese wahrzunehmen und von Ihnen aufgezeigt zu bekommen, ist ein sehr spannender Teil unserer Arbeit.
Hieraus richtige Rückschlüsse für die in der jeweiligen Situation richtige Beratung zu ziehen, ist nur bei vollem Einblick in Ihr Leben und die Umstände möglich.
Das nötige Vertrauen wollen wir uns erarbeiten.
Langfristiges Planen und Gestalten
Die Argumentationskette Hohe Dienstleistungsqualität – Hohe Kundenzufriedenheit – Kundenbindung – Langfristig höhere Gewinne ist im Dienstleistungsmanagement empirisch bewiesen. Eine hohe Qualität ist folglich kein Selbstzweck, sondern in Ihrem, wie unserem Interesse.
Aber:
Der springende Punkt obiger Argumentationskette ist die Kundenzufriedenheit, also das Ausrichten der angebotenen Dienstleistung auf Ihre Erwartungen; was übersetzt bedeutet: Warum mit (teuren) Kanonen auf Steuerspatzen schießen?
Wir planen langfristig mit Ihnen.
Das bedeutet für uns, Ihre Erwartungen an unsere Dienstleistung öfter zu überprüfen. Reicht die Ihnen gebotene Leistung noch aus? Wächst Ihr Unternehmen und damit die Anforderung auch an unsere Beratungsqualität?
Um keinen falschen Eindruck zu vermitteln:
Ein Unterschreiten Ihrer Erwartungen wäre tödlich.
Preiswert, nicht billig wollen wir für Sie arbeiten.
Wahren Ihrer Interessen
Die Steuerrechtsprechung durch Finanzgerichte und den Bundesfinanzhof auf der einen Seite und die Gesetzgebung des Bundes und deren Umsetzung durch die Finanzverwaltung auf der anderen klafft dramatisch auseinander. Ein Trend, der sich in den letzten Jahren angesichts klammer öffentlicher Kassen verstärkt hat und durch den Einfluss der europaweiten Rechtsprechung des EuGH sicher nicht abschwächen wird.
Dass ein Wahren Ihrer Interessen in dieser Schere der Exekutive und Judikative Weitblick erfordert und öfter auch brotlosen, nicht abrechenbaren Aufwand zur Folge hat, ist uns bewusst, doch wenn ein Gesetz oder eine Anweisung der Finanzverwaltung durch ein Gericht gekippt wird, so sollen Sie Ihr Recht bekommen.